Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser beigefügtes, freibleibendes Angebot basiert auf den uns erteilten Informationen seitens des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher nicht von uns übernommen werden. Ergänzende Informationen werden unter gleichem Vorbehalt auf Wunsch eingeholt.
Alle unsere Informationen und Mitteilungen sind von dem in unserem Angebot namentlich genannten Interessenten streng vertraulich zu behandeln. Unbefugte Weitergabe an Dritte, auch an Familienmitglieder, die nicht im unmittelbaren Kauf- oder Mietinteresse des Objektes stehen, begründet Schadenersatzpflicht in Höhe der Gesamtprovision.
Ist ein von uns angebotenes Objekt dem Adressaten bereits bekannt, so hat dieser, unter Offenlegung der Informationsquelle, unverzüglich den Makler, Bresser & Partner Immobilien, zu informieren. Durch Aufnahme von Verhandlungen direkt mit dem Verkäufer/Vermieter oder uns, sowie durch Objektbesichtigungen, selbst wenn diese nur von außen und ohne den Makler stattfinden, gilt unser Provisionsanspruch bei Vertragsabschluß als anerkannt. Innenbesichtigungen sind ausschließlich mit dem Makler zu vereinbaren.
Für Nachweis oder Vermittlung eines Objektes hat der Käufer die Maklerprovision in Höhe von 5,95% des beurkundeten Kaufpreises (inkl. der gesetzl. Mwst.) an uns zu zahlen, bei Vermietung zwei Monatskaltmieten (zzgl. der gesetzl. Mwst.). Die Provision wird am Tag des notariellen Kaufabschlusses rechtswirksam und fällig, die Provision aus Mietabschlüssen am Tag der Vertragsunterzeichnung. Dadurch begründet sich die Verpflichtung des Käufers/Mieters, uns unverzüglich mitzuteilen, wann und zu welchen Bedingungen für das von uns angebotene Objekt der Kauf-/ Mietvertrag abgeschlossen wird.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn
- Der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen.
- Der angestrebte wirtschaftliche Erfolg in anderer Rechtsform (Erbbaurecht statt Kauf, Zwangsversteigerung etc.) oder durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des durch uns nachgewiesenen Vertragspartners erzielt wird.
- In zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten Angebot vertragliche Erweiterungen und/oder Ergänzungen erfolgen.
- Dritte unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe nutzen, das Objekt nach unserem Nachweis, nochmals vom Verkäufer/Vermieter direkt oder von Dritten angeboten wird.
- Der Vertrag aufgrund falscher und/oder unkorrekter Angaben seitens des Kauf/Mietinterrezenten und/oder des Verkäufers/Vermieters für nichtig erklärt wird.
Zur Entgegennahme von Kauf- bzw. Mietpreiszahlungen sind wir nicht ermächtigt.
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
